Der Anbieter SC-Networks unterliegt dem Ehrenkodex des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) für rechtskonformes Permission Marketing und distanziert sich von der Zustellung unerwünschter Werbung per eMail.
Die im E-Mail Marketing tätigen Mitglieder des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e.V., Wiesbaden, schaffen sich mit diesem Ehrenkodex einen Ordnungsrahmen für ihre Aktivitäten. Alle darin genannten Regelungen sind mindestens dann einzuhalten, wenn in Deutschland ansässige Adressaten per E-Mail angeschrieben werden. Sie verpflichten sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere den Datenschutz, den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsregeln – zu beachten.
Der DDV veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der Mitgliedsunternehmen, die sich zur Einhaltung des Ehrenkodex verpflichtet haben. Mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex erklärt sich das Unternehmen einverstanden, in die entsprechende Liste aufgenommen zu werden.
Es gelten jeweils die Regelungen des Ehrenkodex, die auf das Leistungsangebot der Unterzeichner zutreffen.
Die Unterzeichner geben sich eine Geschäftsordnung, deren Regularien sie sich unterwerfen.
Es wird bei der Erhebung von Adressen strukturell sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen E-Mails zugesendet bekommt. Die Unterzeichner gestalten hierfür ihre Anmelde- und Adresserhebungsprozesse transparent und verständlich sowie in der Form, dass Nutzer ihre Daten und ihre Einverständniserklärung aktiv eingeben bzw. bestätigen müssen. Davon ausgenommen sind Adressen, die von einem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhoben wurden und von diesem für die Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt werden (§ 7 Abs. 3 UWG).
Das Anmeldeverfahren muss mindestens im sogenannten Confirmed Opt-in- Verfahren stattfinden. Der DDV empfiehlt nachdrücklich das sogenannte Double Opt- in-Verfahren.
Die Willkommensnachrichten im Anmeldeprozess dürfen keine Werbung enthalten; zulässig sind lediglich Informationen zu dem Dienst/den Diensten, für welche(n) die Registrierung erfolgt.
Andere Verfahren der Adresserhebung sind nur dann zulässig, wenn der Beweis erbracht werden kann, dass ein Adressat sich selbst angemeldet hat.
Bei der Erhebung der Adressen muss eine Trennung des Werbe-Opt-ins von den Teilnahmebedingungen/AGB durch eine separate Checkbox gewährleistet sein. In keinem Fall dürfen Checkboxen vorausgefüllt/vorangeklickt sein.
Bei der Adresserhebung generell und insbesondere über das sog. Co-Sponsoring- Verfahren sind folgende Punkte zu erfüllen:
Die Unterzeichner des Ehrenkodex fördern den Grundsatz, dass eine Abmeldung einfacher sein muss als eine Anmeldung. Daher empfiehlt der DDV folgende Verfahrensweisen:
Die Ehrenkodexunterzeichner fördern den Grundsatz der Transparenz gegenüber Nutzern des E-Mail Marketing. Sie stellen sicher:
a. Jede Nachricht trägt ein Impressum (Impressumspflicht), das ausgeschrieben ist. Die ausschließliche Verlinkung auf ein Impressum ist nicht zulässig.
b. Absendername und Absenderadresse müssen den bei der Einwilligung genannten Unternehmensnamen enthalten.
c. Bei E-Mails mit werblichen Inhalten muss der Adresseigner / Opt-in Empfänger oberhalb des Contents / der Werbung genannt und klar erkennbar sein.
d. Jede E-Mail ist mit einem Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs zu versehen. Dazu wird in jeder versendeten E-Mail ein Link eingefügt, über den sich der Empfänger abmelden kann.
e. Es wird sichergestellt, dass ein E-Mail-Empfänger aufgrund der Absenderkennzeichnung (z.B. über die Versand-Domain) aus jeder ihm zugestellten E-Mail problemlos zum Antragsteller Kontakt aufnehmen kann.
Darüber hinaus empfiehlt der DDV die folgenden ergänzenden Maßnahmen:
a. Angabe von Opt-in-Informationen: Hierzu wird in E-Mail-Nachrichten ein Link eingefügt, der zu einer Seite mit den Opt-in-Informationen des Nutzers führt: URL der Webseite der Anmeldung, Zeitpunkt der Anmeldung (Timestamp), angegebene E- Mail-Adresse, IP-Adresse.
b. Insbesondere in Willkommensnachrichten sollten die folgenden Informationen aufgeführt werden:
- Link zur Datenschutzerklärung
- Anmeldeinformationen, wie z.B. E-Mail-Adresse, Stammdaten, etc.
- Informationen zu den bestellten Diensten oder Produkten.
Die Unterzeichner verpflichten sich insbesondere, die folgenden Punkte zu beachten:
a. Nachvollziehbarkeit: Es muss für einzelne Adressen über entsprechende technische Protokolle/Datenbankeinträge jederzeit nachvollziehbar sein, wann und wie diese erhoben worden sind.
b. Adressweitergabe: E-Mail-Adressdaten werden unter Beachtung der aktuellen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des TeleMedienGesetzes behandelt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Inhabers weitergegeben. Davon ausgeschlossen ist die Adressweitergabe an einen Dienstleister zum Zwecke des Verschickens einer E-Mail im Namen des Adresseigners oder zum Zwecke des Dublettenabgleichs. Solche Dienstleister sind vorab schriftlich auf die Einhaltung der Regelungen des Ehrenkodex zu verpflichten und müssen die „ DDV-Verpflichtungs- erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung und Datenumgang“ (in der jeweils gültigen Fassung) hinterlegt haben.
c. Blacklist: Es wird betriebsintern eine Liste geführt, auf der Adressen von Empfängern gespeichert werden, die in einer Beschwerde geäußert haben, dass sie keinerlei weitere E-Mails erhalten möchten. Gegen diese Liste werden Verteiler abgeglichen, bevor werbliche E-Mails ausgesendet werden. Diese Vorgehensweise kann nur umgesetzt werden, wenn die Empfänger nicht auf einer vollständigen Löschung ihrer Daten bestehen.
d. Bounces: E-Mail-Adressen, welche bouncen und von denen aufgrund der zugehörigen Fehlerhistorie nicht erwartet werden kann, dass sie später wieder funktionieren werden, werden aus den Datenbeständen gelöscht oder zumindest markiert und nicht weiter angeschrieben. Entsprechende Auswertungen werden regelmäßig entweder spätestens nach jeder sechsten Aussendung oder spätestens alle vier Wochen vorgenommen.
a. Informationspflichten: Die Unterzeichner verpflichten sich, ihre Kunden über die Anforderungen und Inhalte des Ehrenkodex zu informieren und zu beraten.
b. Aufnahmeverfahren: Ein Antragsteller wird im Council bekanntgegeben. Die Mitglieder können innerhalb von zweiWochen schriftlich dagegen begründet Einspruch erheben. Das Kontrollgremium prüft den Einspruch und die Aufnahme.
c. Kontrollgremium: Das Kontrollgremium besteht aus 3 Unterzeichnern des Ehrenkodex (1 Vorsitzender und 2 Beisitzer) und wird durch die Unterzeichner des Ehrenkodex auf 3 Jahre gewählt.
d. Verstöße: Bekanntwerdende Verstöße gegen die Grundsätze dieses Ehrenkodex werden vom Kontrollorgan E-Mail Marketing untersucht und geahndet. Das Kontrollorgan kann selbständig oder auf Antrag eines Mitgliedes tätig werden. Ein Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden des Kontrollorgans zu richten.
e. Das Kontrollorgan ist verpflichtet, alle ihm bekannten Beteiligten zu hören. Diese Anhörungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Das Kontrollorgan kann zu diesen Anhörungen angemessene Fristen (z.B. zwei Wochen) setzen.
f. Das Kontrollorgan kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung des Verfahrens, Verwarnung des betroffenen Mitgliedes, Verhängen von Auflagen, Veröffentlichung des Verstoßes gegen den Ehrenkodex, Entzug des Ehrenkodex, Empfehlung an den Vorstand des DDV, das betreffende Mitglied aus dem Verband auszuschließen.
g. Bei Befangenheit eines Mitglieds des Kontrollorgans kann dieses vom Verfahren ausgeschlossen werden. Bei Befangenheit aller Mitglieder entscheidet der Council- Vorsitzende über das Verfahren.
h. Der Ehrenkodex E-Mail Marketing wird regelmäßig auf seine Aktualität überprüft.
a. Double Opt-in-Verfahren: Beim Double Opt-in-Verfahren trägt sich ein Adressat auf einer Website mit seiner E-Mail-Adresse ein und erhält anschließend eine Willkommensnachricht, in der ein Link angeklickt werden muss, um die Anmeldung zu bestätigen.
b. Confirmed Opt-in-Verfahren: Beim Confirmed Opt-in erhält der Adressat eine Willkommensnachricht. Er muss hier jedoch seine Anmeldung nicht aktiv mit einem Klick bestätigen, sondern er wird darauf hingewiesen, dass er seinen Eintrag löschen kann, wenn er auf einen beigefügten Abmeldelink klickt oder auf die Nachricht antwortet.
c. Co-Sponsoring: Beim Co-Sponsoring-Verfahren (z.B. über Gewinnspiele) erlangt der Veranstalter das Werbe-Opt-in sowie die Erlaubnis zur Adressweitergabe an einen oder mehrere Dritte.
d. Bounces: Werden E-Mails aufgrund technischer Gegebenheiten nicht zugestellt, spricht man von Bounces. Dabei wird zwischen Hard- und Softbounces unterschieden. Hardbounces machen eine Zustellung der E-Mail dauerhaft unmöglich (z.B. nicht mehr existierende Adressen). Softbounces sind temporäre technische Barrieren (z.B. volles Postfach, Nichterreichen der URL).
Der Ehrenkodex E-Mail Marketing kann von allen Mitgliedern des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e.V. unterzeichnet werden, die E-Mail Marketing in ihrer Kommunikation nutzen (Anwender) oder als Dienstleister tätig sind.
Als Anwender, E-Mail-Adressanbieter, Versender/Technologieanbieter oder Agentur/Berater verpflichten wir uns beim Einsatz des E-Mail Marketing zur strikten Beachtung der Regelungen des Ehrenkodex E-Mail Marketing.
In der Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Dienstleistern verpflichten wir uns, auf diese dahingehend einzuwirken, dass diese den Regelungen des Ehrenkodex E-Mail Marketing entsprechen