Wer in der Arbeitszeit private eMails schreibt, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
Wer aber im Büro mal eben eine Verabredung für den Abend per eMail trifft, der muss noch nicht gleich rechtliche Konsequenzen fürchten. Denn der Fall, über den das Gericht entschied, war extrem:
Der Mitarbeiter war 30 Jahre lang angestellt und hatte gegen seine Entlassung geklagt. Der Arbeitgeber konnte nachweisen, dass der Mitarbeiter innerhalb von sieben Wochen ein privates eMail-Volumen von ausgedruckt insgesamt 774 DIN-A4-Seiten abgearbeitet hatte – seine eigenen Antworten hatte der Mitarbeiter gelöscht. Das Gericht ging davon aus, dass ihm dabei nicht viel Zeit blieb, seine eigentliche Arbeit zu erledigen.
Auch die Auswertung der privaten eMails des Entlassenen sah das Gericht als zulässig an, da in diesem Fall die berechtigten Interessen des Arbeitgebers überwogen.
Das Urteil mit Begründung und einigen pikanten Details kann man beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen nachlesen.
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