Es liegt nahe, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Passus einzubauen, mit dem Kunden automatisch zustimmen, dass ihre Daten zu Werbezwecken genutzt werden. Das ist aber unzulässig.
So hat das Landgericht Magdeburg entschieden, nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen entsprechende Klauseln in den AGB des Stromversorgers Städtische Werke Magdeburg (SWM) abgemahnt und den Stromversorger, der die Abmahnung zurückwies, verklagt hatte.
In dem Verfahren ging es noch um weitere Vertragsteile. Der fürs eMail-Marketing interessante ist:
Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrages sein Einverständnis zur Nutzung seiner gespeicherten Daten zu eigenen Marketingzwecken der SWM, insbesondere zur telefonischen […] oder elektronischen (z. B. E-Mail) Information über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der SWM.
Das Gericht stellte fest, dass es unzulässig ist, eine solche Einwilligung zusammen mit mehreren anderen einzuholen. Eine Einwilligung, seine Kundendaten zum Marketing zu nutzen, muss ein Kunde immer einzeln abgeben und diese Einwilligung muss außerdem zusätzlich auch noch „drucktechnisch“ hervorgehoben sein.
Das Urteil mit Begründung als eingescanntes PDF gibt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Keine Kommentare möglich.