Wer „geschäftsmäßige Telemedien“ anbietet, der hat gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten. Ein Newsletter muss zum Beispiel ebenso wie eine Website ein Impressum enthalten. Doch wie genau muss dieses aussehen?
Das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass „kommerzielle Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind“ bestimmte Informationen liefern müssen. Dabei kennt das Gesetz drei Stufen von Anbietern:
Ist letztlich das Ziel Ihres Newsletters, Gewinn zu erzielen, dann geht das TMG von einem „gewerbsmäßigen” Newsletter aus und legt Ihnen erweiterte Informationspflichten auf.
Verschicken Sie für eine Firma oder als Freiberufler einen Newsletter, können Sie davon ausgehen, dass Sie „gewerbsmäßig“ handeln. Es schadet ja auch nichts, die Informationen zu geben, die das Gesetz verlangt. Im Gegenteil, es träg zu Transparenz und damit zur Vertrauensbildung bei.
Im Alltagsgebrauch spricht man vom „Webimpressum“, wenn es um die Informationen geht, die man auf der Website angeben muss. Der Begriff Impressum stammt aus dem Druckwesen und kommt vom lateinischen imprimere (hinein-, aufdrücken). Jede Zeitung und Zeitschrift braucht seit Jahrhunderten ein Impressum, das die Verantwortlichen nennt.
Das TMG spricht nicht ausdrücklich von Websites oder Newslettern, sondern nur allgemein von „Telemedien“. Aus den Formulierungen wird aber deutlich, dass es sowohl für Websites als auch für eMails gilt.
Das TMG schreibt, die Informationen müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Sie müssen das Impressum also klar kennzeichnen. Als Überschriften eignen sich diese Begriffe:
Wobei Impressum am gebräuchlichsten und damit wohl am leichtesten verständlich ist.
Sie können wählen, ob Sie das Impressum direkt in Ihre Mail einbinden oder ob Sie einen Link auf das Impressum auf Ihrer Website setzen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie das Impressum direkt in den Newsletter einbinden.
Üblicherweise setzt man es an das Ende der Ende der eMail.
Zusammengefasst achten Sie darauf:
Diese Frage lässt sich leider nicht schnell beantworten. Denn das hängt davon ab, was Sie für einen Beruf haben, welche Art von Unternehmen Sie betreiben und welches Ziel Sie verfolgen.
Das TMG schreibt vor, dass „folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind:
Die Impressumspflicht sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Verstöße dagegen können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Und außerdem können Sie Mitbewerber bei fehlendem Impressum abmahnen.
Das Telemediengesetz im Wortlaut: www.gesetze-im-internet.de/tmg
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